- griechische Städte und Staaten
- griechische Städte und StaatenBei der Vorstellung einzelner charakteristischer griechische Staaten soll über den chronologischen Rahmen hinausgegangen werden und von Erscheinungen erzählt werden, die sich in der ganzen griechischen Geschichte abgespielt haben: Sparta mit seiner stark archaischen Struktur, die sich über Jahrhunderte hielt; Athen, dessen Demokratie erst in der späten Klassik ganz ausgeformt wurde; und einige andere Staaten, um zu verhindern, dass die Leserschaft glaubt, Athen und Sparta seien typisch für Griechenland: Eher das Gegenteil war der Fall.Sparta: Bevölkerung und StaatsaufbauUnter Sparta verstehen wir den südlichen Teil der Peloponnes, der durch das hohe Gebirge des Taygetos in eine Ost- und in eine Westhälfte geteilt wird. Die Osthälfte ist das eigentliche spartanische Staatsgebiet mit der Siedlung Sparta am Fluss Eurotas als Mittelpunkt; es hieß Lakedaimon oder Lakonien, und seine Bewohner wurden daher im Altertum Lakedämonier oder Lakonier genannt. Der Westteil ist die Landschaft Messenien, die in der archaischen Zeit von den Spartanern unterworfen wurde. Die Bevölkerung Spartas bestand aus drei Hauptgruppen. Die herrschende Gruppe waren die Spartiaten. Sie allein hatten politische Rechte, sie stellten den eigentlichen Staat dar. Um sie herum, nach Osten und Südosten, wohnten die Periöken, was wörtlich eben »Herumwohner« heißt. Zahlenmäßig waren sie etwa genauso stark wie die Spartiaten, sie hatten keine politischen Rechte, mussten zwar an der Seite der Spartiaten Kriegsdienst leisten, waren aber persönlich frei und scheinen mit ihrem Los ganz zufrieden gewesen zu sein. Man hört so wenig von ihren Aktivitäten oder gar von einem ernsthaften Aufbegehren, dass man fast den Eindruck hat, dass sie, vom Kriegsdienst abgesehen, ein glücklich-beschauliches Leben abseits der großen Ereignisse führten.Ganz anders erging es den Heloten. Sie hatten nicht nur keine politischen, sondern überhaupt keine Rechte. Sklaven waren sie deshalb nicht, weil sie keine verkaufbaren Sachen, sondern eine ansässige hörige Bevölkerung waren; aber sonst schützte sie vor völliger auch physischer Unterdrückung nur die Tatsache, dass man sie für die Bestellung des Landes brauchte. Es gab etwa siebenmal so viele Heloten wie Spartiaten, und deren Hauptaugenmerk war darauf gerichtet, die Heloten im unterdrückten Zustand zu halten. Bei den Heloten Lakoniens war das anscheinend nicht besonders schwierig, wohl aber bei den Messeniern. Die Messenier waren ein ehemals unabhängiges Volk gewesen, waren von den Spartiaten nach der Eroberung in den Helotenzustand versetzt worden, fanden sich aber in bewunderungswürdiger Weise nie damit ab. Immer wieder versuchten sie Aufstände und waren dabei so zäh, dass es ihnen im 4. Jahrhundert v. Chr., mit thebanischer Hilfe, tatsächlich gelang, die spartiatische Herrschaft auf immer abzuschütteln.War diese Bevölkerungsstruktur schon sehr ungewöhnlich, so war es auch der spartanische, genauer der spartiatische Staatsaufbau, denn nur die spartiatische Herrenschicht war daran beteiligt. Einmalig in Griechenland war schon die Staatsspitze, denn es gab nicht nur ein Königtum, sondern es gab sogar zwei Könige nebeneinander, und zwar aus dem Erbkönigtum der beiden Königsgeschlechter der Agiaden und Eurypontiden. Die Könige waren die obersten Priester, hatten den Oberbefehl im Kriege und in bestimmten Familienrechtsangelegenheiten die Funktion eines Richters. Zwei weitere Institutionen entsprachen der allgemeinen griechischen Polisstruktur der Frühzeit. Es gab eine Volksversammlung, die nur über die wichtigsten Angelegenheiten abstimmte; eigenes Initiativrecht hatte sie nicht, und ihre Abstimmung geschah auf sehr altertümliche Weise, nämlich nach Lautstärke, bei unklaren Stimmverhältnissen — fast im Wortsinne — gab es den Hammelsprung.Der alte Adelsrat war in ein von der Volksversammlung gewähltes Gremium umgewandelt worden, das man als Gerusia, Ältestenrat, bezeichnete. Seine 28 auf Lebenszeit gewählten Mitglieder mussten mindestens sechzig Jahre alt, also wirklich gerontes, Greise, sein, und zusammen mit den Königen zählte der Rat 30 Mitglieder. Seine Funktion war zunächst die der Beratung. Das Alter, die Erfahrung und die lebenslange Mitgliedschaft verliehen der Gerusia eine besonders hohe Autorität. An festen Kompetenzen kann man feststellen, dass alle Fragen, die der Volksversammlung vorgelegt wurden, zuerst von den Geronten gebilligt werden mussten, außerdem übten sie die Strafgerichtsbarkeit aus.Waren Rat und Volksversammlung allgemeingriechische Institutionen, so ist das vierte Organ der spartanischen Verfassung, das Ephorat, wieder eine Besonderheit, die man nur schwer in das typische Polissystem einordnen kann. Die fünf Ephoren (wörtlich übersetzt »Aufseher« — vielleicht davon herrührend, dass sie zu sakralen Zwecken den Himmel beobachten mussten) wurden jährlich vom Volk gewählt und konnten ihr Amt nur einmal im Leben ausüben. Sie hatten vielfältige Aufgaben. Wenn ein König in den Krieg zog, begleiteten ihn immer zwei Ephoren; Ephoren klagten schwere Kriminalfälle vor der Gerusia an, und sie übten die Zivilgerichtsbarkeit aus; nach dem obersten Ephor wurde das Jahr benannt, sein Name diente also der Zeitrechnung; die Ephoren durften bei Anwesenheit eines Königs sitzen bleiben, während alle anderen aufstehen mussten; die Ephoren übten die Sittenaufsicht aus und konnten in diesem Rahmen Strafen verhängen. Die Ephoren hatten also einen großen Einflussbereich, und damit sie nicht ihre Kompetenzen überschritten, mussten sie jeden Monat mit den Königen einen feierlichen Eid wechseln, in welchem sich beide Seiten verpflichteten, die politische und soziale Ordnung zu erhalten.Die spartanische Gesellschaft: kriegstüchtige Männer, selbstbewusste FrauenWie sah die soziale Ordnung aus? Ebenso ungewöhnlich wie das, was wir bisher kennen gelernt haben. Der männliche junge Spartiate blieb bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr bei seiner Mutter, dann kam er in eine strenge Gemeinschaftserziehung, die zunächst nur die Abhärtung fördern sollte und allmählich in ein militärisches Training überging. Ab dem zwölften Lebensjahr wurde er einem Erwachsenen zugeteilt, und es wurde dabei erwartet, dass beide eine gleichgeschlechtliche Bindung eingingen, also Knabenliebe betrieben. Nach spartanischer Auffassung erhöhten gleichgeschlechtliche Beziehungen wegen der inneren Bindung, die sie hervorriefen, die Kriegstüchtigkeit. Ab dem Alter von zwanzig Jahren waren die Männer voll kriegstüchtig, die Erziehung hörte auf, und sie nahmen nun an den gemeinsamen Mahlzeiten der Männer teil. Mit dreißig Jahren waren sie dann dazu nicht mehr verpflichtet.Ähnlich verlief die weibliche Erziehung. Die Mädchen wurden nicht militärisch ausgebildet, jedoch übten sie sich im Reigentanz und betrieben gemeinsam Sport; die Spartaner meinten, dass durch die körperliche Ertüchtigung gewährleistet werde, dass gesunde Kinder zur Welt kommen. Auch führten die Griechen die besondere und berühmte Schönheit der Spartanerinnen auf dieses gesunde Sporttreiben zurück. Die Spartanerinnen und Spartaner heirateten sehr viel später, als es sonst in Griechenland üblich war, erst ab dem Alter von zwanzig Jahren, wenn die Körper voll ausgebildet waren. Sport betrieben sowohl die jungen Männer als auch die jungen Frauen nackt, und es soll die Sitte geherrscht haben, dass die jungen Männer, wenn sie im heiratsfähigen Alter waren, den Mädchen beim Sport zugesehen haben und auf diese Weise sozusagen Appetit bekamen. Das Eingehen der Ehe soll so vor sich gegangen sein, dass der junge Mann sich zuerst heimlich nachts zu seiner Braut schlich, und erst, wenn sie schwanger war, wurde nach dieser Probe auf die Fruchtbarkeit die Ehe eingegangen.Noch andere Bräuche brachten den Spartanerinnen den Ruf ein, sittenlos zu sein. So war es üblich, dass Ehefrauen, die sich als fruchtbar erwiesen hatten, an andere Männer, deren Frauen keine Kinder bekamen, zum Zwecke der Kinderzeugung ausgeliehen wurden; umgekehrt konnten ältere Ehemänner, die jüngere Frauen hatten, andere Männer dazu einsetzen, ihnen legitime Kinder zu zeugen. So erklärt es sich auch, dass Spartaner die Existenz von Ehebruch bei sich bestritten: nicht, weil man in Sparta besonders sittenstreng gewesen wäre, sondern weil die Ehe nicht die monogame Ausschließlichkeit kannte wie anderswo. Da die Männer in der Siedlung Sparta in militärischen Einheiten konzentriert waren, fiel den Frauen die Aufgabe zu, auf dem Land die arbeitenden Heloten zu beaufsichtigen, und hinzu kam, dass den Frauen ein Großteil des Landes gehörte.Zahlreiche Anekdoten berichten von der Knappheit und Prägnanz des Ausdrucks, eben dem »Lakonischen« der Sprechweise, mit dem Spartanerinnen ihren Stolz auf die kriegstüchtige Gesellschaft ausdrückten, an deren Zustandekommen sie einen so maßgeblichen Anteil hatten. Das Gedrängte der Ausdrucksweise ist nicht als mangelnde Fähigkeit zu verstehen, sich einigermaßen zusammenhängend verständlich machen zu können, sondern sie ist im Gegenteil ebenfalls ein Produkt der Erziehung; schon die Knaben übten sich in dieser Technik. Das alles ist deshalb erstaunlich, weil Sparta sonst, um es hart auszudrücken, ein kulturloser Staat war. Die Spartaner konnten lesen und schreiben, gelegentlich findet sich auch eine Inschrift, Homer und die alten Dichter wurden weitervermittelt, die Musik wurde gepflegt, wenn auch wohl eher für Reigentänze oder als Marschmusik, aber das war auch alles. Es gab keine bildende Kunst, keine neuere Dichtung, keine Geschichtsschreibung, keine Philosophie, und der Ort Sparta war so bar jeglicher vorzeigbaren Architektur, dass von daher niemand auf die Idee gekommen wäre, es mit dem mächtigsten Staat in Griechenland zu tun zu haben. Die Spartaner hatten keine Münzen, sondern nur ungefüge Eisenspieße als eine Art Wertmesser, ihnen war es verboten, ins Ausland zu gehen, und Fremde wurden nicht hereingelassen beziehungsweise regelmäßig ausgewiesen; Sparta schloss sich von der Außenwelt ab, und nur anlässlich panhellenischer Spiele, außenpolitischer Gesandtschaften oder bei auswärtigen Kriegen bekamen die Spartiaten zu sehen, wie das Leben auch sein konnte.Die Unterdrückung der Heloten und der spartanische StaatWie lassen sich diese seltsamen Verhältnisse erklären? Ethnologische Vergleiche ergeben, dass viele dieser Bräuche und Zustände Frühformen menschlicher Organisation darstellen, in denen der Zusammenhalt des Stammes vor der individuellen Ausdifferenzierung rangiert. Jedenfalls steht Sparta nicht ganz alleine, weil man auf Kreta einige parallele Sachverhalte feststellen kann. Diese Erklärung wirft aber gleich die nächste Frage auf: Warum haben sich denn in Sparta solche Frühformen menschlichen Zusammenlebens erhalten? Hier müssen wir nun die statische, übersichtsmäßige Form der Darstellung verlassen und trotz der wenigen Quellen einen Blick in die Geschichte, das heißt in die Entwicklung des spartanischen Staates tun.Dass sich eine neu einwandernde Gruppe die ansässige Bevölkerung unterwirft, ist nichts Besonderes, und so dürfte die Existenz der Heloten zu erklären sein. Auch das Doppelkönigtum kann seine Ursprünge in der Einwanderungszeit haben, entweder dadurch, dass ein einheimisches Königtum inkorporiert wurde oder dadurch, dass sich zwei Einwanderergruppen zusammenschlossen. Wir stellen weiter fest, dass die Kulturlosigkeit nicht immer ein Kennzeichen Spartas war. Es gab früher schöne Keramik, womöglich sogar eine große Fertigkeit im Bronzeguss, und die Dichter Alkman und Tyrtaios lebten und dichteten im 7. Jahrhundert v. Chr. in Sparta, Alkman anmutige Chorlieder, Tyrtaios metallene Kampfgesänge, und diese sind es, die uns vielleicht auf die richtige Spur bringen. Zwar ist die Chronologie alles andere als eindeutig, aber als Erklärungsversuch lässt sich vielleicht Folgendes sagen.Die historische Situation, in der Tyrtaios seine aufrüttelnden Kampflieder schrieb und sang, sind die Messenischen Kriege, das heißt die Unterwerfung Messeniens. Wer heute von Lakonien nach Messenien geht, die riesigen, schneebedeckten Berge und die tiefen und wilden Schluchten sieht, den kommt ein Gefühl des Grausens bei der Vorstellung an, dass spartiatische Hoplitenabteilungen dieses Gebirge überwunden und ihren messenischen Eroberungskrieg zäh bis zur Unterwerfung des Landes und der Helotisierung der Bevölkerung zu Ende geführt haben. Es muss in Sparta eine ungeheure Not geherrscht haben, die die Spartiaten auf der Suche nach bebaubarem Land diese Anstrengung auf sich nehmen ließ, vergleichbar der Not, die die Griechen von den Inseln aufs Meer ins Unbekannte hinaus getrieben hat. Auch in anderer Beziehung hat man in der Eroberung Messeniens ein Pendant zu den Koloniegründungen in Übersee zu sehen. Vielleicht schon in Lakonien, jedenfalls aber nach der Eroberung Messeniens wurde das gewonnene Land in gleiche Landlose an die Spartiaten verteilt. Die Spartiaten nannten sich deshalb stolz »die Gleichen«, was nicht verhinderte, dass sich die Besitzverhältnisse später änderten und es zu Bodenkonzentrationen kam.Ein Teil der Messenier verließ das Land, eine Gruppe ließ sich in Zankle auf Sizilien nieder, woher diese Stadt bis heute den Namen Messana/Messina trägt, aber die Dagebliebenen verbissen sich in den Widerstand, der erst im 4. Jahrhundert v. Chr. zum Erfolg führte. In der Zwischenzeit waren die Spartiaten damit beschäftigt, die Messenier und die lakonischen Heloten niederzuhalten. Der Widerstand war so stark, so unauslöschbar, dass sich die Spartiaten Zug um Zug allein darauf konzentrieren mussten, militärisch stark zu bleiben und alle anderen Betätigungen aufzugeben.Die innere Situation Spartas war ja noch grausamer, als sie bisher geschildert wurde. Jedes Jahr wurde den Heloten offiziell der Krieg erklärt, aus einer Mischung von Bauernschläue und archaischer Religiosität, denn einen Kriegsgegner darf man töten, ohne von den Göttern zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und zum Töten der Heloten musste man bereit sein, sei es, dass sie wieder in Messenien einen Aufstand wagten, sei es, dass man sie prophylaktisch niederhalten wollte. Zur Ausbildung der jungen Spartiaten gehörte es daher, in Gruppen einige Zeit auf dem Land zu verbringen, tagsüber zu schlafen und des Nachts herumzustreifen und jeden Heloten, den sie antrafen, zu töten. So gewöhnten sich die zukünftigen Krieger an das, was auf sie wartete. Auch die Frauen verinnerlichten diese Werte; die Geschichten von Müttern, die ihre Söhne lieber tot als feige wünschten, sprechen Bände. Die spartanische Gesellschaft der Gleichen verbot individuelle Grabsteine; jeder sollte nur ein Glied innerhalb der Gemeinschaft sein. Zwei Ausnahmen gab es: den Krieger, der im Kampf gefallen, und die Frau, die im Kindbett gestorben war. Das ist keine gruselig romantische spätere Überlieferung, denn im Museum von Sparta kann man heute noch Grabsteine sehen, die jeweils nur den Namen tragen und darunter die zwei Worte: en polemo, im Krieg.Wenn wir also sagen können, dass das gewaltsame Niederhalten der Heloten, insbesondere der Messenier, dazu geführt hat, dass die spartanische Gesellschaft auch sich selber gewaltsam niedergehalten, auf einer früheren Entwicklungsstufe festgehalten hat, dann bietet dieser Gesichtspunkt auch die Erklärung für die freiere Stellung der spartanischen Frauen im Vergleich mit dem übrigen Griechenland und insbesondere mit Athen. An sich ist es ja paradox, dass ausgerechnet der Staat, dessen männliche Bürger einer besonders straffen Selbstunterdrückung unterlagen, den Frauen besondere Freiheit gelassen hätte. Berücksichtigt man aber die Tatsache, dass die Spartiaten deshalb so viel Selbstzucht übten, weil sie den Heloten gegenüber die Führungsschicht darstellten, dann ist es klar, dass die Spartiatinnen als Angehörige dieser Führungsschicht nicht ihrerseits unterdrückt werden konnten und eben mitherrschten.Die Unterdrückung der Heloten erklärt ebenfalls die weitere spartanische Geschichte innerhalb Griechenlands. Die — begründete — Helotenfurcht scheint zur ersten überregionalen Staatengemeinschaft in Griechenland überhaupt geführt zu haben, zum Peloponnesischen Bund, in dem Sparta die Führung hatte. Dieses Bündnissystem bestand darin, dass Sparta mit seinen Nachbarstaaten, wozu dann auch das reiche Korinth gehörte, Einzelverträge abschloss, in denen sich beide Seiten zum gegenseitigen Beistand verpflichteten. In jedem dieser Verträge stand die Verpflichtung der jeweiligen Stadt, Sparta im Fall eines Helotenaufstandes zu Hilfe zu kommen oder wenigstens die Heloten nicht zu unterstützen und helotische Flüchtlinge auszuliefern. Das Interesse Spartas an solchen Verträgen ist klar, warum sich aber die umliegenden Städte darauf eingelassen haben, kann man nur vermuten; vielleicht war es die Sorge, im Falle einer Weigerung von Sparta angegriffen zu werden. Argos war nie Mitglied, es lag von alters her mit Sparta wegen der fruchtbaren Grenzlandschaft Kynuria im Streit.Mit der Zunahme solcher Verträge bildeten die einzelnen Bundesgenossen Spartas allmählich eine Gemeinschaft, die dadurch zusammengehalten wurde, dass sie alle den Militärstaat Sparta zum mächtigen Verbündeten hatten. Untereinander waren sie zwar nicht verbündet, aber wenn die Frage anstand, ob man gemeinsam einen Krieg führen solle, dann hatte sich das Verfahren herausgebildet, dass die Bundesgenossen für sich und Sparta für sich entschieden. Dabei waren die Bundesgenossen keine blinden und willenlosen Untertanen; es gibt Beispiele dafür, dass man Sparta die Gefolgschaft versagte. Wenn aber Krieg beschlossen war, dann hatte Sparta den Oberbefehl. So geschah es dann in den Perserkriegen, bei denen Sparta sogar das ganze Griechenheer befehligte.Demokratie in AthenSparta stellte sozusagen das eine Extrem der griechischen Entwicklung dar; Athen das andere. In Sparta war jeder Einzelne ganz in den Dienst am Staat eingebunden; in Athen entwickelte sich eine direkte Demokratie, die, ganz nüchtern soll es gesagt sein, bisher in der Geschichte nicht wieder erreicht worden ist. Bei der Darstellung Spartas konnten wir einigermaßen die Chronologie berücksichtigen; wenn aber jetzt die athenische Demokratie dargestellt werden soll, können wir zwar mit dem Ende der Tyrannis einsetzen, also dort, wo wir in der archaischen Zeit aufgehört haben, aber weil der wesentliche Ausbau der Demokratie erst im 4. Jahrhundert v. Chr. zum Abschluss kam, muss vorgegriffen werden.Kleisthenes reformiert den athenischen StaatDer Tyrann Hippias war im Jahr 510 v. Chr. mit spartanischer Hilfe vertrieben worden. Nun waren die Spartaner nicht uneigennützig nach Athen gekommen; der Spartanerkönig Kleomenes versuchte einen spartafreundlichen Politiker an die Macht zu bringen, und seine Wahl fiel auf den Adeligen Isagoras. Obwohl Isagoras einen nach Demokratie klingenden Namen trug — er hängt mit »Redegleichheit« zusammen —, versuchte er doch, wieder eine Adelsherrschaft aufzurichten. Sein Rivale Kleisthenes wandte sich dagegen an das athenische Volk, und es gelang ihm im Jahr 507, in eine uns nicht näher bekannte Machtposition zu gelangen, von der aus er nicht nur der solonischen Verfassung wieder zur vollen Geltung verhelfen, sondern sie sogar in Richtung auf eine stärkere Beteiligung des Volkes weiterentwickeln konnte.Von Kleisthenes als Person weiß man nur wenig, und was man von ihm weiß, ist eigentlich nicht geeignet, ihn als Vorkämpfer der Demokratie erscheinen zu lassen. Er war der Enkel eines berühmten und mächtigen Tyrannen, der über die nordpeloponnesische Stadt Sikyon herrschte und der ebenfalls Kleisthenes hieß. Dessen Tochter Agariste hatte der aus dem Geschlecht der Alkmaioniden stammende athenische Adlige Megakles in einer berühmten gesamtgriechischen Konkurrenz erringen können; Megakles' Frauenwahl und die Tatsache, dass sein Sohn denselben Namen wie sein Schwiegervater bekam, zeugt auch nicht gerade von einer prinzipiell tyrannenfeindlichen Haltung der Alkmaioniden. Selbst die heimische Tyrannis in Athen hat Kleisthenes unterstützt. Er ist in der prekären Situation nach dem Tode des Peisistratos Archon gewesen, hat also mitgeholfen, die Tyrannis in Athen zu stabilisieren und auf die Tyrannensöhne zu übertragen. Danach aber hat es ein Zerwürfnis zwischen Hippias und den Alkmaioniden gegeben. Sie emigrierten und veranlassten das Delphische Orakel, sich für den Sturz der Tyrannis einzusetzen; die Pythia erließ entsprechende Göttersprüche, denn die reichen Alkmaioniden finanzierten den Neubau des abgebrannten Apollontempels.Trotz dieser etwas dubiosen Vergangenheit ist Kleisthenes zu Recht in die athenische Geschichte als der eingegangen, der die Stadt auf dem Weg zur Demokratie einen kräftigen Schritt vorwärts gebracht hat. Wichtige Faktoren für den Durchbruch der Demokratie kamen allerdings erst später hinzu. Was Kleisthenes bewerkstelligt hat, sind Maßnahmen für das Volk und gegen den Adel ohne Tyrannisabsicht. Das Wichtigste und, man kann es wirklich sagen, das Raffinierteste ist seine Phylenreform gewesen.Die Bevölkerung aller griechischen Staaten war seit alters in bestimmte unterschiedliche Personenverbände eingeteilt. Eine Art Feineinteilung war die nach, athenisch gesprochen, Phratrien, wörtlich »Bruderschaften«. Es waren lokale Verbände, deren Mitglied man sein musste, um Inhaber des Bürgerrechts zu sein. Darüber lagen die auf den Gesamtstaat bezogenen Phylen, die je nach griechischem Großstamm anders aussahen. Bei den Dorern gab es jeweils drei, die Hylleer, Dymanen und Pamphyler, und bei den Ioniern vier, die Argadeis, Aigikoreis, Geleontes und Hopletes. Diese Phylen hatten eigene Kulte, deren Riten von adligen Geschlechtern vollzogen wurden, und unter anderem über diese gemeinsamen Kulte wurde ein Zusammengehörigkeitsgefühl der jeweiligen Phylenangehörigen begründet. Wenn nun Kleisthenes ganz anders organisierte Phylen einrichtete und diese neue Phylenordnung mit einer neuen staatlichen Organisation verflocht, dann kann man schon daraus schließen, dass es ihm um einen Schlag gegen den Adel gegangen war; zunächst aber die Darstellung der Reform selber.Ganz Attika wurde in drei große Regionen eingeteilt, in die Stadt-, Binnenland- und Küstenregion. Jede dieser Regionen wurde ihrerseits gezehntelt, sodass ganz Attika nun aus dreißig kleineren Bezirken, den Trittyen, bestand. In jeder Trittys gab es noch einmal Untereinheiten, die Gemeinden, Demen genannt, mit kommunalen Institutionen wie Bürgermeister, Volksversammlung, eigenen Finanzen; insgesamt hatte Attika 139 Demen. Nun wurde, wohl durch Los, die Bevölkerung je einer Stadt-, Binnenland- und Küstentrittys zu einer weiteren Einheit zusammengelegt, die Phyle genannt wurde, sodass zehn Phylen entstanden, Personenverbände wie die bisherigen Phylen, aber völlig neu strukturiert. Jede der neuen Phylen stellte ein Regiment des athenischen Bürgerheeres, das also jetzt aus zehn Abteilungen bestand, und jede der Phylen erloste 50 Abgeordnete in ein neues politisches Organ, den Rat der Fünfhundert. Jeder Athener trug fortan die Herkunftsbezeichnung aus einem Demos als Namensbestandteil, und beabsichtigt war auch, dass der Vatersname wegfallen sollte, der möglicherweise auf vornehme Abkunft hinweisen konnte. Durchgesetzt hat sich dann aber die Dreiteiligkeit: Perikles Xanthippu Cholargeus — Perikles, Sohn des Xanthippos aus dem Demos Cholargos.Mit dieser Reform wurde zunächst das erreicht, was Aristoteles eine Durchmischung der Bevökerung nannte. Personen aus ganz verschiedenen Gegenden Attikas, die bisher in keiner Beziehung zueinander gestanden hatten, bildeten nun einen einheitlichen Personenverband, der einen eigenen Kult hatte und der religiös durch die gemeinsame Abstammung von einem Heros der athenischen Sage definiert war. Damit war der Phylenkult der alten Phylen konterkariert, wozu noch kam, dass mancherorts die Grenzen einzelner Trittyen bisherige Kultgemeinschaften durchschnitten, sodass deren Zusammenhalt aufgelöst wurde. Die Zusammengehörigkeit von Männern unterschiedlicher, über das ganze Land verstreuter Wohnorte wurde auch dadurch erreicht, dass diese Männer nun gemeinsam in einer militärischen Einheit zusammengefasst waren und im Fall eines Krieges auch zusammen kämpften.Ferner wurde die Durchmischung oder anders ausgedrückt die Überwindung des Regionalismus durch die gemeinsame Tätigkeit im Rat erreicht. Die einzelnen Ratsmitglieder, die über dreißig Jahre alt sein mussten, wurden erlost, wobei es keine vorherige Kandidatur gab, sondern das Los jeden treffen konnte; einen Zensus gab es nicht. Je fünfzig kamen aus jeder Phyle; je nach Bevölkerungsgröße wurde festgelegt, wie viele Abgeordnete jeweils aus einem Demos in den Rat entsandt wurden; der größte war Acharnai mit 22 Abgeordneten, und es gab so kleine, dass mehrere zusammengerechnet wurden, um wenigstens einen Abgeordneten entsenden zu können. Diese fünfzig Abgeordneten einer Phyle waren bereits sehr heterogen zusammengesetzt, arbeiteten aber ein Jahr lang zusammen, und hinzu kamen dann die anderen 450, mit denen sie ebenfalls zusammenarbeiteten. Wenn man sich nun noch vergegenwärtigt, dass die Amtsdauer nur ein Jahr betrug und dass man nur zweimal im Leben im Rat sitzen durfte, dann zeigt sich die große Integrationswirkung, die der Rat ausübte.Einige Jahre später, 501 v. Chr., kam ein weiteres Organ hinzu. Bis dahin war das athenische Bürgeraufgebot nach wie vor vom Polemarchen befehligt worden, jetzt wurden die Ämter der zehn Strategen geschaffen, für jede Phylenabteilung einer, und die Strategen wurden von der Volksversammlung gewählt. Neben anderem muss noch der Ostrakismos, das Scherbengericht, erwähnt werden, das der antiken Überlieferung nach von Kleisthenes eingeführt worden ist. Viele moderne Historiker haben sich dieser Angabe angeschlossen; ich selbst datiere diese Einführung auf zwanzig Jahre später.Athens Entwicklung vom Hoplitenstaat zur DemokratieDie Perserkriege werden später erzählt werden, hier kommt nur ihre Auswirkung auf die Entstehung der Demokratie zur Sprache. Der persische Angriff war eine ungeheure Herausforderung für die Griechen, und besonders hat er die innere Entwicklung Athens vorangetrieben. Nach dem Landsieg bei Marathon 490 v. Chr., bei dem sich das athenische Hoplitenheer, zum letzten Mal unter dem nominellen Oberkommando des Polemarchen — Kallimachos hieß er — hervortun konnte, gab es darüber einen innenpolitischen Streit, wie man dem zu erwartenden zweiten und wuchtigeren Angriff der Perser entgegentreten sollte. Der bedeutende und etwas unheimliche Staatsmann Themistokles vertrat die Auffassung, das müsse zur See, mit einer Kriegsflotte geschehen. Durch zwei miteinander kombinierte Maßnahmen setzte er sich durch.Die eine Maßnahme war 487/486 die Einführung der Archontenlosung. Bis dahin waren die Archonten ja gewählt worden und hatten als Personen, hinter denen die Volksversammlung stand, große Autorität. Diese Autorität war bei einer Erlosung sofort hinfällig, denn nun hing es vom Zufall ab, wer Archon wurde, und Archonten konnten demzufolge auch unfähige Männer werden, denen sich niemand fügen wollte. Gleichzeitig hören wir davon, dass nun zum ersten Mal das Scherbengericht angewandt wurde, durch das jedes Jahr ein Athener auf zehn Jahre aus Athen verbannt werden konnte, und das geschah nun Schlag auf Schlag. Nimmt man diese beiden Maßnahmen zusammen, dann ergänzen sie einander: Den bisherigen Ämtern mit höchster Autorität wurde eben diese Autorität genommen, und gleichzeitig wurde durch die reihenweise Verbannung missliebiger Politiker gewissermaßen in negativer Weise derjenige als der politische, wenn auch amtlose Führer mit höchster faktischer Autorität bestimmt, der übrig blieb, und das war hier Themistokles; er war nun der unbestrittene Leiter der athenischen Politik und konnte die Seekriegsstrategie endgültig durchsetzen. Aus diesem Grunde plädiere ich dafür, dass das Scherbengericht nicht nur 487/486 zum ersten Mal angewandt — darüber besteht Einigkeit —, sondern dass es auch damals überhaupt erst geschaffen wurde.Die Perserkriege wurden zwar unter großen Mühen, aber doch mit eindeutigem Ergebnis durch die Seeschlacht von Salamis 480 v. Chr. gewonnen, und für Athens innere Entwicklung hatte das zur Folge, dass das einfache, nichts oder wenig besitzende Volk einen ungeheuren Prestigegewinn erhielt. Sie, die Theten, waren es ja, die die Schiffe gerudert hatten, die Griechenland die Freiheit gebracht hatten. Sie machten die Hauptmasse der Besucher der Volksversammlung aus, die die wichtigen Entscheidungen traf, und zusammen mit Strategenwahl, Archontenlosung und Scherbengericht war nun institutionell eigentlich alles da, um von einer Demokratie zu sprechen, nämlich einer Staatsform, in der die politische Berechtigung nicht an irgendwelche Voraussetzungen gebunden ist und in der von dieser Berechtigung auch Gebrauch gemacht wurde. Aber es bedurfte doch noch eines Anstoßes, um diese Entwicklung zu ihrem Abschluss gelangen zu lassen, und dieser Anstoß kam wieder von außen.Im Anschluss an die Perserkriege hatten die Athener nämlich ein großes Seereich errichtet, das fast die gesamte Ägäis umfasste, und die Organisation dieses Seereichs durch Athen, eine in der griechischen Welt völlig neue Aufgabe, erforderte den intensiven Einsatz der athenischen Volksversammlung. Wir erkennen das an dem allmählichen Auftreten in Stein gehauener Volksversammlungsbeschlüsse, die sich mit solchen organisatorischen Fragen beschäftigen. Da zudem die Perserkriege als eine Art Verfolgungsjagd von Athen und seinen Verbündeten bis zum Jahr 449 v. Chr. fortgesetzt wurden, die Theten also weiterhin sieg- und beutereich eingesetzt wurden, wuchsen ihre objektive Bedeutung und ihr subjektives Bewusstsein von dieser Bedeutung.462 kam es zu einem außenpolitischen Eklat. Die Spartiaten hatten wieder einmal mit einem Aufstand der messenischen Heloten zu kämpfen, und ihre Not war so groß, dass sie Athen zu Hilfe riefen. Der adlige Stratege Kimon kam mit Hopliten, aber es war wohl so, dass der Anblick dieser selbstbewussten Bürger eines freiheitlichen Staates verheerende psychologische Folgen auf die Bewohner des spartanischen Zwangsstaates hatte, und daher wurden die Athener, gewiss unter vielen, wenn auch lakonischen Dankesworten, wieder zurückgeschickt. War es nun die schiere Abwesenheit eines Großteils der besitzenden Schicht, oder war es die peinliche Blamage, wieder nach Hause geschickt zu werden, jedenfalls beschloss die Volksversammlung handstreichartig die Abschaffung der letzten substanziellen politischen Rechte, die noch vom Hoplitenstaat übrig geblieben waren, und Kimon wurde alsbald durch das Scherbengericht in die Verbannung geschickt.Der Initiator dieser weiteren Demokratisierung hieß Ephialtes, jedoch wissen wir sonst wenig von ihm, zumal da er auch bald einem persönlichen Racheakt zum Opfer fiel. An seine Stelle als Vorantreiber der demokratischen Entwicklung trat ein Mann aus vornehmer Familie; er war mit den Alkmaioniden verschwägert, war aber offensichtlich ein überzeugter Anhänger der Demokratie und genoss durch seine Redekunst und seine politische Fähigkeit höchste Autorität, sodass er daher — und nur daher — bis in die ersten Jahre des Peloponnesischen Krieges hinein das politische Leben Athens bestimmte. Er hieß Perikles. Durch ihn wurde 457 v. Chr. festgelegt, dass auch Zeugiten Archonten werden konnten; aber viel wichtiger war, dass er im selben Jahr die Diätenzahlung für die Ratsmitglieder und die Richter im Volksgericht einführen ließ. Jetzt scheiterte eine aktive Mitarbeit in den wichtigsten Gremien Athens nicht mehr daran, dass jemand sich die vielen Stunden ohne seinen geringen Verdienst nicht leisten konnte. Athen war endgültig eine Demokratie geworden. Dementsprechend war das athenische Bürgerrecht ein großes Privileg, und daher verabschiedete die Volksversammlung ein Gesetz, nach welchem Bürger nur der sein konnte, dessen beide Elternteile Athener waren.Die Institutionen der athenischen Demokratie blieben im folgenden halben Jahrhundert einigermaßen stabil, obwohl mit dem Ausbruch des Peloponnesischen Krieges 431 eine verheerende Katastrophe über Griechenland und besonders über Athen hereinbrach. Gegen Kriegsende gab es dann das erste antidemokratische Zwischenspiel. In der Hochzeit der Demokratie hatten sich die Adligen und alle anderen, die nicht der wenig besitzenden Masse angehörten, loyal zur Demokratie gehalten, und Perikles war nicht der Einzige, der trotz anderer sozialer Zugehörigkeit aus Überzeugung Demokrat war. Da der Krieg nun nicht zu Unrecht der Demokratie angelastet wurde, kam im Jahre 411 v. Chr. eine Verschwörung zum Ausbruch, durch welche mittels eines Zensussystems eine Oligarchie eingeführt werden sollte, die man für die frühere, ererbte Verfassung hielt. Dieses oligarchische Zwischenspiel dauerte aber nicht lange, und es war dann wieder die Demokratie, die den Krieg restlos, bis zur bedingungslosen Kapitulation 404 v. Chr. verlor.Wieder, wie vor hundert Jahren, versuchten die Spartaner, in Athen eine Regierung einzusetzen, die ihnen die Verlässlichkeit Athens zu garantieren schien, und diesmal begnügten sie sich nicht mit einer traditionellen Oligarchie, sondern sie setzten die Gruppe um den radikalen oligarchischen Intellektuellen Kritias ein, eine Gruppe, die mit Gewalt und Terror herrschte, und die man die »Dreißig Tyrannen« nannte. Dann freilich geschah etwas, dessen Erfolgsaussichten im Allgemeinen gering eingeschätzt werden: Durch eine Emigrantenarmee unter Thrasybulos wurde die Demokratie in einem außerhalb der Landesgrenzen begonnenen Bürgerkrieg wiederhergestellt; Kritias fiel im Kampf. Die wiederhergestellte Demokratie hatte sich freilich durch die Ereignisse der letzten Zeit verändert; im Laufe der Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, die einerseits die Direktheit der Demokratie stärkten, andererseits gewisse kanalisierende Elemente einbauten, die diese Direktheit handhabbarer machten. Dazu gehörte im Jahre 403/402 die Einführung der Diätenzahlung auch für den Besuch der Volksversammlung, die erreichte, dass wirklich jeder auch aus dem einfachen Volk zur Volksversammlung gehen konnte.Die vier Säulen der athenischen DemokratieDas Zentrum der Demokratie, in dem die letzten Entscheidungen fielen, war die Volksversammlung, die Ekklesia. Sie trat genau vierzigmal im Jahr zusammen, und an ihr nahmen regelmäßig 6000 und mehr athenische Bürger teil. Die Volksversammlung tagte am für diesen Zweck umgebauten Nordabhang des Hügels Pnyx im Südwesten des Stadtgebietes. Die vom Rat der Fünfhundert ausgearbeitete Tagesordnung wurde vier Tage vorher am Denkmal der zehn Phylenheroen auf der Agora, dem Marktplatz, angeschlagen, die sich unterhalb des Nordabhangs der Akropolis erstreckte. Die Sitzung begann im Morgengrauen.Beim Betreten der Pnyx wurde von sechs, später dreißig dafür bestimmten Bürgern kontrolliert, ob man auch zum Besuch der Volksversammlung berechtigt war, und jeder Berechtigte erhielt eine Marke, gegen die er nach dem Ende der Sitzung sein Tagegeld abholen konnte. Die Teilnehmer setzten sich ohne eine bestimmte Sitzordnung — Parteien oder ähnliche Gruppierungen gab es nicht —, und nach einem Opfer und Gebeten ging man die Tagesordnung durch. Wenn sich bei einer ausgearbeiteten Beschlussvorlage niemand meldete, war sie angenommen, sonst fand eine Debatte statt, an der jeder teilnehmen konnte. Zu einem Tagesordnungspunkt konnten beliebig viele Anträge gestellt werden, auch Zusatzanträge, ein neuer Gegenstand konnte in der Sitzung aber nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, er musste zuerst durch den Rat gehen und unterlag der viertägigen Ladungsfrist.Abgestimmt wurde normalerweise durch Handerheben, und das Abstimmungsergebnis wurde nicht ausgezählt, sondern von der Sitzungsleitung abgeschätzt. In Fällen, bei denen es auf die genaue Stimmenzahl ankam, war das Verfahren anders. Das betraf Gegenstände, für die zwei Sitzungen erforderlich waren, wie etwa die Verleihung des athenischen Bürgerrechts an einen Ausländer. Hier wurde in einer ersten Sitzung debattiert und Beschluss gefasst. War er positiv, wurde bei der nächsten Sitzung in der Weise endgültig über die Angelegenheit entschieden, dass die Volksversammlungsteilnehmer beim Betreten der Pnyx zu Beginn der Sitzung mit Stimmsteinen geheim abstimmten. Jeder Teilnehmer hatte zwei Stimmsteine. Sie bestanden aus einem Plättchen, durch das in einem Fall ein massives Stäbchen, im anderen Fall ein Röhrchen ging. Das Stäbchen bedeutete Ja, das Röhrchen Nein. An den Eingängen standen je eine bronzene und eine hölzerne Urne, und man warf den Stimmstein, der gelten sollte, in die bronzene, den anderen in die hölzerne. Während der Sitzung wurde ausgezählt.Eine Volksversammlungssitzung war normalerweise um die Mittagszeit zu Ende, sodass die oft von weither gekommenen Teilnehmer anschließend noch ihre Geschäfte erledigen konnten. Die Beschlüsse der Ekklesia wurden, sie waren ja auf Papyrus geschrieben, im Archiv aufbewahrt, aber besonders wichtige wurden in Stein gehauen und öffentlich aufgestellt, meistens oben auf der Akropolis.Noch im 4. Jahrhundert wurde regelmäßig einmal im Jahr gefragt, ob ein Scherbengericht stattfinden sollte; seit 416 v. Chr. war das aber immer abgelehnt worden. Wenn aber die Volksversammlung die Abhaltung eines Scherbengerichtes beschlossen hatte, wurde es auf folgende Weise abgehalten: Wer abstimmen wollte, kam zum festgesetzten Zeitpunkt zur Nordwestecke der Agora und gab dort eine Scherbe (ostrakon, daher das griechische Wort ostrakismos für Scherbengericht) mit dem Namen desjenigen Atheners ab, von dem er wollte, dass er verbannt werden sollte. Wer mindestens 6000 Nennungen auf sich vereinigte, musste für zehn Jahre außer Landes gehen; jedoch war diese Verbannung keine strafrechtliche Verurteilung, war also nicht mit einem Unwerturteil verbunden, und der Ostrakisierte behielt auch sein Vermögen.Das Volk war auch gesetzgeberisch tätig, im 4. Jahrhundert v. Chr. jedoch nur noch mittelbar. Die Athener entdeckten da den auch heute noch maßgeblichen Unterschied zwischen einem Einzelfallbeschluss (psephisma) und einer generellen Regelung auf Dauer (nomos »Gesetz«), und sie meinten, dass ein Gesetz besser in Ruhe und nicht mit Augenblicksmehrheiten beraten und beschlossen werden sollte. Wenn daher die Volksversammlung der Überzeugung war, dass ein Gesetz geändert oder neu erlassen werden solle, dann beauftragte sie damit die Nomotheten, übersetzt »Gesetzgeber«. Sie wurden jeweils aus den 6000 Männern über dreißig Jahre genommen, die jedes Jahr als Richter ausgelost worden waren. Das Verfahren der Gesetzgebung ging gerichtsförmig vor sich. Vor den Nomotheten, deren Anzahl auch jedes Mal neu von der Volksversammlung festgelegt wurde, gab es ein Plädoyer für und eines gegen den Erlass des Gesetzes, und dann wurde abgestimmt.Die Volksversammlung konnte nur tätig werden, wenn der Rat der Fünfhundert sie einberufen hatte, und dazu war er verpflichtet. Diese Regelung war also keine Einschränkung, und auch die Vorschrift, dass jeder Antrag — mit Ausnahme der Zusatzanträge — zuerst durch den Rat gehen musste, bedeutete nur eine Kanalisierung, keine Behinderung der Einzelinitiative, denn der Rat hatte nicht die Befugnis, einen solchen Antrag zurückzuweisen. Die Zusammensetzung des Rates ist schon besprochen worden. Er arbeitete so, dass ein Zehntel des Jahres die fünfzig Abgeordneten einer jeden Phyle einen geschäftsführenden Ausschuss bildeten, der Prytanie genannt wurde. Die Aufgabe des Rates war einmal die Vorbereitung der Volksversammlungssitzungen. Die Anträge mussten beraten und auf die Tagesordnung gesetzt werden, und diese Vorberatung hieß probuleuma. Bei einem Teil der Anträge arbeitete der Rat eine Beschlussvorlage aus, die wir heute konkretes probuleuma nennen, bei dem anderen Teil legte er sie in einem offenen probuleuma unbearbeitet der Volksversammlung vor. Die Volksversammlungsbeschlüsse wurden daher immer durch die Formel eingeleitet: »Beschlossen von Rat und Volk«. Daneben hatte der Rat eine Fülle anderer Aufgaben, die ihm teils durch Gesetz, teils durch einzelnen Volksbeschluss zugewiesen waren, und die die tägliche Arbeit betrafen, die die Regierung eines so großen Staates entstehen lässt. Dazu gehörte auch die Erledigung der Außenpolitik, also etwa der Empfang ausländischer Gesandtschaften und Verhandlungen mit ihnen.Der Rat der Fünfhundert war in seiner wohlberechneten Zusammensetzung und in seinen Funktionen ein erst durch Kleisthenes geschaffenes, sozusagen künstliches Organ; er trat an die Stelle des solonischen Rates der Vierhundert. Der alte ehemalige Adelsrat des Areopag war aber nicht abgeschafft, sondern existierte als Versammlung aller ehemaligen Archonten weiter. Nach 462 v. Chr. blieben ihm vor allem nur noch bestimmte Aufgaben der Blutgerichtsbarkeit; freilich nahm seit der Niederlage im Peloponnesischen Krieg seine Autorität wieder zu, sodass ihm im Laufe des 4. Jahrhunderts einige Aufgaben der Gesetzesüberwachung und in der Gerichtsbarkeit neu übertragen wurden. Eine maßgebliche Rolle im athenischen Verfassungsleben spielte er aber nicht.Volksversammlung und Rat sind zwei der Organtypen, die schon immer zur polis gehörten; der dritte sind die Beamten. Auch in der Demokratie waren sie die dritte Säule der Verfassung. Die traditionellen neun Archonten waren seit Themistokles zwar erlost, hatten aber trotzdem konkrete Aufgaben zu erfüllen. Der eponymos hatte vor allem staatliche Kompetenzen, der basileus priesterliche, der polemarchos statt früher militärische jetzt solche in der Rechtsprechung, ebenso wie die sechs Thesmotheten. Von größerer politischer Wichtigkeit waren die zehn Strategen. Sie bekamen von der Volksversammlung ad hoc mancherlei Aufgaben zugewiesen; ihre wesentliche Funktion war aber immer die des Kommandos im Krieg, weshalb sie ja auch gewählt wurden, denn es war ein zu großes Risiko, unter dem Kommando eines Nichtskönners der feindlichen Phalanx gegenübertreten zu müssen.Ebenso gewählt wurden die Magistrate, die die staatlichen Finanzen zu verwalten hatten, und hier waren ähnliche Gesichtspunkte maßgeblich. Wer mit öffentlichen Geldern umgehen sollte, musste das auch können. Es gab eine Fülle weiterer Beamter, Aristoteles zählt insgesamt 700, und sie waren auf zahlreichen Gebieten tätig, meist nach dem Kollegialitätsprinzip organisiert und erlost. Zwei jeweils ad hoc besetzte Funktionen sollen hier eigens erwähnt werden. Die eine war die der Vorsteher der öffentlichen Bauten, also der Sakralbauten, Wege, Brücken und Werften, für die der athenische Staat verantwortlich war. Die zweite war die der Männer, die über die Prämierung der Theaterstücke zu urteilen hatten. Die Theateraufführungen hatten ja kultischen Charakter und wurden vom Staat organisiert und prämiert, und in einem noch nicht zur Gänze geklärten Verfahren wurden unter Mitwirkung des Rates und des eponymos fünf Männer bestellt, die bestimmten, welches Stück ausgezeichnet werden sollte — und auch dieses Prämierungsverfahren war wohl durchdacht, um zu verhindern, dass diese Kunstrichter sachfremdem Druck ausgesetzt würden.Die Theateraufführungen wurden zwar vom Staat organisiert, aber die Einstudierung der Stücke, die ziemlich kostspielig war, wurde reichen Privatleuten übertragen. Sie hießen Choregen, also die »Anführer des Chores«, und ihr Pendant bei der Ausrüstung der Kriegsschiffe waren die Trierarchen, also die »Herrscher über die Trieren«. Obwohl nämlich der athenische Staat durch verschiedene Abgaben und auch durch die Ausbeutung der in Staatseigentum befindlichen Silberminen von Laureion über beträchtliches Vermögen verfügte, von dem etwa die Diäten und die Kriege bezahlt wurden, war es doch nötig, andere Dinge durch Privatleute bezahlen zu lassen. Diese finanziellen Beiträge auf bestimmten Gebieten des öffentlichen Lebens hießen Leiturgien, und von ihnen, auf die die reichen Bürger stolz waren, lebte nicht nur die athenische polis, sondern bis in die Spätantike hinein überhaupt die antike Stadt. Wie in der Spätantike freilich trat auch im Athen des 4. Jahrhunderts v. Chr. eine Situation ein, in der die Begeisterung nachließ, durch freiwillige Übernahme finanzieller Pflichten Prestige anzuhäufen; daher musste durch organisatorische Maßnahmen nachgeholfen werden.Die vierte Säule der athenischen Demokratie war die Gerichtsbarkeit, und auf sie waren die Athener besonders stolz, weil die Gerichte Volksgerichte waren, mit mindestens 201 und höchstens 2501 Richtern besetzt. Das Gericht wurde für jeden einzelnen zur Verhandlung anstehenden Fall eigens zusammengesetzt, auf eine Art und Weise, die hier vollständig zu schildern zu kompliziert wäre, die aber im konkreten Vollzug sehr praktisch und übersichtlich war. Kurz zusammengefasst geschah das so, dass für jedes Jahr 6000 Männer über dreißig Jahre ausgelost wurden, von denen jeder eine Art Ausweis zunächst aus Bronze, später aus Buchsbaumholz bekam, auf dem seine persönlichen Daten standen. Wenn Gerichtstag war, kamen die, die an dem Tag gerne Richter sein wollten, morgens auf die Agora, wo entsprechend den zehn Phylen zehn Auslosungsstellen eingerichtet waren. Dort vollzogen die neun Archonten und der Sekretär der Thesmotheten mithilfe der Richtertäfelchen und kunstvoll ersonnenen Losapparaten die Auslosung, und zwar so, dass niemand wissen konnte, welchem Fall er zugeteilt werden würde, sodass eine parteiische Besetzung unmöglich war.Die Geschichte berichtet von zahlreichen spektakulären Strafprozessen, etwa von dem, in dem der Philosoph Sokrates 399 v. Chr. zum Tode verurteilt wurde, oder von dem gegen die athenischen Strategen, die 406 v. Chr. nach einer gewonnenen Seeschlacht die Toten nicht bargen und dafür ebenfalls zum Tode verurteilt wurden. Zudem gab es verschiedene Prozessarten, in denen versucht wurde, Demagogie in der Volksversammlung zu verhindern. So konnte man dafür verurteilt werden, einen gesetzwidrigen oder einen schädlichen Antrag gestellt zu haben, wobei die Pointe die war, dass so etwas nur strafbar war, wenn der Antrag auch angenommen worden war. Man sagte also nicht, die Annahme durch das Volk zeige die Nichtschuld des Antragstellers, sondern man sagte, das Volk, das von Natur aus gutmütig sei, sei durch diesen bösen Menschen verführt worden. Es gab weitere Strafverfahren, wobei es in all diesen Fällen so war, dass es anders als heute keinen staatlichen Ankläger gab, sondern dass ein Privatmann anklagen musste. Um Privatleute zur Anklage zu veranlassen, wurde ihnen manchmal für einen Erfolg eine Belohnung zugebilligt, aber um den Missbrauch mutwilliger Anklagen zu verhindern, wurde manchmal für einen Misserfolg eine Buße verhängt; es gab nämlich gewerbsmäßige Ankläger, die Sykophanten, die an solchen Verurteilungen verdienen wollten.Hier zeigen sich die Gefahren einer unmittelbaren Volksjustiz; in anderer Beziehung aber zeigten sich die Athener voll bewundernswert praktischen Sinns im gerichtlichen Verfahren, was insbesondere dann deutlich wird, wenn wir uns die Prozesse ansehen, die wir heute Zivilprozesse nennen würden, also solche, in denen es um Geld- oder Sachforderungen geht. Die Verfahren waren nämlich zweigeteilt, wobei der erste Teil die Verfahrensart darstellt, die im archaischen Staat geherrscht hatte, während der zweite Teil die Weiterentwicklung durch die Demokratie ist. Wenn also jemand glaubte, einen Anspruch gegen einen Mitbürger zu haben, ging er zu einem Rechtsprechungsmagistrat, im Normalfall zu einem der sechs Thesmotheten. Der bestellte einen Schiedsrichter aus den Bürgern, die im sechzigsten Lebensjahr standen — das war eine demokratische Neuerung —, und nun wurden die Parteien vernommen und Beweise erhoben, durch Zeugenaussagen etwa oder eine Ortsbesichtigung. Nach Abschluss der Beweisaufnahme machte der Schiedsrichter einen Vorschlag, und wenn beide Parteien ihn annahmen, war der Fall erledigt. In der archaischen Zeit dürfte es so gewesen sein, dass statt des Vorschlags der Urteilsspruch des Magistraten erfolgte. Jetzt aber konnte jede der beiden Parteien dem Vorschlag widersprechen; in diesem Fall ging die Sache ans Volksgericht, wobei die Protokolle über die erfolgte Beweisaufnahme in einen versiegelten Kasten kamen.Die Größe des Volksgerichts richtete sich nach dem Streitwert, aber mindestens urteilten nun 201 Richter, die in der oben skizzierten Weise erlost wurden. Das Verfahren sah so aus, dass Kläger und Beklagter je ein Plädoyer hielten, und zwar in Person, nur in Ausnahmefällen konnten Beistände das Wort ergreifen. Da ja nun nicht jeder Athener ein geborener Redner war, gab es berufsmäßige Redenverfasser, die sich auch im Recht auskennen mussten, und deren geschriebene Rede lernte der Betreffende dann auswendig. Die Redezeit richtete sich nach der Höhe des streitigen Betrages; sie wurde mit einer Wasseruhr gemessen; wenn das Wasser ausgeflossen war, musste der Redner aufhören. In die Reden wurden die Ergebnisse der Beweiserhebung und auch die maßgeblichen Gesetzestexte eingearbeitet. Wenn beide Parteien gesprochen hatten — in Ausnahmefällen gab es noch ein zweites Redenpaar —, dann wurde sofort abgestimmt. Die Richter konnten weder die Parteien befragen, noch erneut Beweis erheben, noch sich untereinander beraten. Die Abstimmung geschah mit Stimmsteinen, wie in den wenigen Fällen der Volksversammlung, bei denen nicht durch Handerheben abgestimmt wurde.Es werden immer wieder Fragen über das Ausmaß der tatsächlichen Beteiligung an der athenischen Demokratie laut sowie über die gesellschaftlichen Schichten, die wirklich an der Willensbildung beteiligt gewesen seien. Hinsichtlich der Volksversammlung haben wir schon gesehen, dass sie vierzigmal im Jahr tagte und dass die Beteiligung regelmäßig 6000 Männer und darüber betrug. Angesichts einer Anzahl von zwischen 20000 und 30000 Männern der Gesamtbevölkerung ist das eine extrem hohe Beteiligung. Nimmt man hinzu, dass man nur zweimal im Leben Ratsmitglied sein konnte, dass aber der Rat der Fünfhundert nie Schwierigkeiten hatte, seine Mitgliederzahl voll zu bekommen, und vergegenwärtigt man sich die Zahl von rund 700 weiteren Ämtern sowie die Anzahl der Leiturgiepflichtigen, die so groß war, dass sie in einer Art Steuergemeinschaft organisiert werden musste, dann hat die athenische Demokratie einen geradezu unglaublichen Grad von Mobilisierung erreicht.Hin und wieder wird die Meinung geäußert, dass ja wohl nur die Wohlhabenden tatsächlich an der Willensbildung beteiligt gewesen seien, weil die Unterschichten nicht hinreichend viel Muße gehabt hätten. Dieses Problem haben die Athener selber gesehen, und deshalb sind die Diäten eingeführt worden, um jedem die Möglichkeit der Beteiligung zu geben. Dass diese Maßnahme wirklich gegriffen hat, kann man zwei Sachverhalten entnehmen. Erstens hatten der Rat und die Gerichte einen so großen Bedarf an Mitwirkenden, dass die Beschränkung auf Wohlhabende gar nicht möglich gewesen wäre. Zweitens ist es genau diese konstitutive Mitwirkung der Unterschichten gewesen, die die Kritik der intellektuellen Öffentlichkeit bis hin zu den Philosophen Platon und Aristoteles hervorgerufen hat. Man lehnte die Demokratie gerade wegen dieses Sachverhalts ab, hätte also gar keinen Grund zur Ablehnung gehabt, wenn das einfache Volk nicht tatsächlich eine ausschlaggebende Rolle gespielt hätte.Die Diätenzahlung war eines der Mittel, um die einfachen Leute zur Teilnahme zu veranlassen; ein anderes waren die vielen praktischen Regeln und Verfahren, die bewirkten, dass alles so zügig wie möglich ablief. Dafür sorgten der konkrete Ablauf eines Prozesses, die Regelung der Abstimmungen vor Gericht und in der Volksversammlung, die kurze Dauer der normalen Volksversammlung, die nur bis zum Mittag ging, und auch die nicht unkomplizierte Auslosung der Richter erweist sich, wenn man sie einmal nachstellt, als ein Vorgang, der höchstens eine Viertelstunde in Anspruch nimmt. Zu den bisher bekannten Grundsätzen der Demokratie — etwa Losverfahren, Gleichheit aller, wirkliche Mitbeteiligung der Unterschichten — musste ein weiterer, sehr praktischer kommen, ohne den die direkte Demokratie nie hätte funktionieren können: die Schnelligkeit der Verfahren, die gewährleistete, dass sich die athenischen Bürger ihre Demokratie auch zeitlich leisten konnten.Die Nichtbürger Athens: Frauen — Fremde — SklavenDie athenischen Bürger — nur von ihnen ist bisher die Rede gewesen. Außer ihnen lebten aber in Athen und Attika noch andere Bevölkerungsgruppen, nämlich natürlich die Frauen, dann die Fremden und die Sklaven. Von den Frauen wird am Schluss dieses Textes ausführlich die Rede sein, jetzt zunächst von den Sklaven. Wie viele es gewesen sind, weiß man nicht genau; aus einer spätantiken Quelle ist die Zahl 600000 überliefert, die unsinnig ist und womöglich auf einem Abschreibfehler beruht. Fest steht aber, dass es im Attika des 5. Jahrhunderts v. Chr. ungewöhnlich viele Sklaven gab; so berichtet Thukydides, dass während des Peloponnesischen Krieges einmal 20000 Sklaven zu den Spartanern übergelaufen seien. Die besonders hohe Sklavenzahl — vielleicht genauso hoch wie die der Bürger oder sogar noch höher — muss mit der großen Machtstellung Athens und seiner wirtschaftlichen Blüte während der Zeit seiner Herrschaft über die Ägäis zu tun haben, im 4. Jahrhundert v. Chr. geht sie wieder zurück.Im Übrigen stellen sich für die athenischen Sklaven dieselben Fragen wie für die Sklaverei überhaupt. Es waren zu einem geringeren Teil griechische Kriegsgefangene, vor allem aber Nichtgriechen unterschiedlichster Herkunft, die wohl auch von ihren eigenen Stämmen gegen Geld verkauft wurden; in Athen gab es eine Art Polizei, das heißt Ordnungskräfte, die manchen Magistraten bei der physischen Durchsetzung ihrer Anordnungen halfen, und das waren skythische Sklaven mit nur rudimentären Griechischkenntnissen. Die Institution der Sklaverei wurde von niemandem, auch von den Sklaven nicht, infrage gestellt; individuell konnten Sklaven freigelassen werden, wurden dadurch Metöken (wörtlich: Mitwohner) und standen in einem sozialen, nichtrechtlichen Verhältnis zu ihrem ehemaligen Herrn, das sie zur Dankbarkeit verpflichtete. Umgekehrt wurde der frühere Eigentümer durch die Freilassung zum Patron seines Freigelassenen; er hatte in dieser Eigenschaft die Verpflichtung, seinen früheren Sklaven zu schützen und ihm zu helfen.Die soziale Stellung der Sklaven war ganz verschieden; sie hatten vom geachteten Hauslehrer über den Knecht auf dem Bauernhof und den Gesellen im Handwerksbetrieb bis zum geschundenen Bergwerkssklaven in Laureion die unterschiedlichsten Positionen inne. Von ihren Herren konnten sie, auch aus praktischen Gründen, in eine faktische Selbstständigkeit entlassen werden, bei der sie so viel Geld verdienen konnten, dass sie sich freikaufen konnten. Eine Überraschung war es, als man Abrechnungen für Bauarbeiten auf der Akropolis entdeckte. Aus ihnen konnte man entnehmen, dass Freie und Sklaven nebeneinander arbeiteten und sogar denselben Lohn bekamen — freilich mussten die Sklaven einen Teil davon ihren Eigentümern abliefern.Ein Irrtum freilich wäre es zu glauben, die athenische Wirtschaft und die Demokratie überhaupt hätten ohne die Sklaverei nicht leben können. Es war keineswegs so, dass, wie manche früher glaubten, die athenischen Bürger ein Rentnerdasein führten, bei dem sie selbst sich den Luxus der Demokratie erlauben konnten, während die Arbeit von den Sklaven verrichtet wurde. Auch der einfache Athener arbeitete hart, auf dem Feld oder im Handwerk; Sokrates hatte große Hochachtung vor denen, die etwas konnten, gleichgültig was es war. Der athenische Staat musste ja durch die Diäten für Rat, Gerichte und Volksversammlung sowie durch die Zügigkeit der demokratischen Prozeduren dafür sorgen, dass sich die einfachen Leute eine Mitarbeit leisten konnten. Auch beruhte die athenische Wirtschaft nicht dergestalt auf Sklavenarbeit, dass sie zusammengebrochen wäre, wenn es die Sklaverei nicht gegeben hätte. Zum einen kosteten ja auch Sklaven etwas, und zum anderen wäre die volkswirtschaftliche Bilanz bei freien Arbeitskräften um keinen Deut anders ausgefallen, wie es die Löhne der Handwerker auf der Akropolis ja zeigen.Fremde wurden rechtlich in zwei Kategorien unterschieden. Der gewöhnliche Fremde, der xenos, war jemand, der sich nur vorübergehend in Athen aufhielt. Nach verhältnismäßig kurzer Zeit — manche meinen sogar schon nach einigen Wochen — war er verpflichtet, sich als Metöke, als »Mitwohner«, registrieren zu lassen. In dieser Eigenschaft musste er eine bestimmte Abgabe leisten und bekam einen prostates, also jemanden, der ihm, etwa in Gerichtsprozessen, beistehen musste. Metöke wurde man entweder durch Freilassung als Sklave, oder wenn man als freier Ausländer nach Attika zog. Metöken hatten Kriegsdienst zu leisten und, wenn sie ein entsprechendes Vermögen hatten, Leiturgien zu erbringen. Grund und Boden durften Metöken nicht besitzen, sodass deshalb viele in Handel und Gewerbe tätig waren. Athen bot anscheinend viele Gelegenheiten, in dieser Weise Geld zu verdienen; der reichste Metöke, den wir kennen, hieß Pasion; er stieg im 4. Jahrhundert v. Chr. mit Bankgeschäften vom Sklaven über den Metöken zum Freien auf. Es gab aber auch Metöken als Bauern, die dann entweder individuell das Recht, Land zu besitzen, bekommen hatten oder Pächter waren. Der berühmteste Metöke war der Philosoph Aristoteles aus Stageira auf der Chalkidike; er und alle anderen Metöken lebten unter den Athenern als Freie unter Freien, ohne Unterschied.Schließlich die athenischen Frauen. Dass sie keine politischen Rechte hatten, ist weder eine athenische, noch eine griechische, noch eine antike Spezialität: Politische Rechte für Frauen, die uns heute als Selbstverständlichkeit gelten, sind im Rahmen der Weltgeschichte ja erst jüngsten Datums und wurden in Europa erst im frühen 20. Jahrhundert eingeführt. Für antike Verhältnisse nichts Besonderes war auch, dass die Frauen in vielem eine schlechtere Rechtsposition hatten als die Männer. Sehr deutlich ist das an dem rechtlichen Aspekt der Eheschließung zu sehen, denn sie geschah ausschließlich durch Vertrag zwischen dem Vater (in seiner Ermangelung dem nächsten männlichen Verwandten) der Braut und dem Bräutigam; natürlich kommen dergleichen Regelungen auch anderswo vor und sagen nichts aus über das tatsächliche Verhalten. Weiter ist die immer noch oft gehörte Meinung unzutreffend, die Athener hätten ihre Frauen besonders stark verachtet; das wird durch viele Tatsachen widerlegt. Einmal sprechen die athenischen Dramen dagegen, in denen edle Frauen vorkommen, was nicht der Fall wäre, wenn man im normalen Leben die Frauen verachtet hätte; zum Zweiten wären die Grabsteine und Grabepigramme undenkbar, in denen die hinterbliebenen Ehemänner ihren Schmerz über den Tod der Gattin ausdrückten.Drittens hat ein bestimmter Satz viele in die Irre geführt, der in einer Gerichtsrede vorkommt. In dem betreffenden Prozess wird eine Frau namens Neaira angeklagt, sich als rechtmäßige athenische Ehefrau zu gebärden, während sie in Wirklichkeit nur eine ausländische (korinthische) alte Hetäre sei. Der Redner fasst in diesem Zusammenhang die Haltung der Athener zu den Frauen so zusammen, dass er sagt, die Athener hätten Hetären der Lust wegen, Nebenfrauen für die Pflege des Körpers und die Ehefrauen zum Zeugen legitimer Kinder und für die Führung des Haushaltes. Dieser Satz wird gerne als Beleg für die Behauptung herangezogen, dass die Athener ihre Frauen nur als Gebärmaschinen und Putzfrauen behandelt und die schöneren Dinge des Lebens außerehelich gesucht und gefunden hätten. Abgesehen davon, dass natürlich nicht jeder Athener Hetären und Nebenfrauen zur Verfügung hatte, sagt der Satz und der Zusammenhang im Hinblick auf Wertschätzung der Frauen das genaue Gegenteil, denn am höchsten geachtet werden natürlich die Ehefrauen, die für den Erhalt von Familie und Haus sorgen; genau darum ging ja auch der Prozess, dass nämlich verhindert werden sollte, dass sich eine verachtete Hetäre in den Status einer geachteten athenischen Ehefrau einschlich.Ein letzter Irrtum ist klarzustellen, und dann kann endlich gesagt werden, was nun positiv der Fall war: Ebenso unausrottbar wie die Ansicht, die Athenerinnen seien verachtet gewesen, ist die Vorstellung, sie seien zu Hause unter Verschluss, in einer angeblich orientalischen Abgeschlossenheit gehalten worden. Auf wen tatsächlich aufgepasst wurde, das waren die unverheirateten Töchter, und so fremd das heute vielen vorkommen mag, so unspezifisch ist das für das alte Athen, denn die jungfräulich einzugehende Ehe ist wahrlich auch ein transkulturelles Phänomen. Verheiratete Frauen waren selbstverständlich aushäusig, und sei es nur, um etwa als Marktfrauen Geld zu verdienen, an religiösen Festen teilzunehmen oder sich gegenseitig Nachbarschaftshilfe zu leisten. Natürlich waren sie weitaus häufiger zu Hause als die Männer, und das lag daran, dass sie eben mit der Führung des Haushaltes und der Pflege der Nachkommenschaft beschäftigt waren.Daran dürfte es auch gelegen haben, dass die Frauen in weitaus geringerer Anzahl als die Männer an Theateraufführungen teilnahmen, obwohl es ihnen nicht verboten war. Eine Gruppe von Frauen allerdings hielt sich nach Möglichkeit auch als Ehefrauen zu Hause auf, und die Nachrichten von dieser Gruppe ließ die falsche Ansicht von zu Hause eingeschlossenen Frauen aufkommen. Das waren die vornehmen Damen, die es sich leisten konnten, nicht arbeiten zu müssen und sich zu Hause neben der Beaufsichtigung der Dienerschaft etwa der Lektüre schöngeistiger Werke zu widmen. Sie lebten nicht eingeschlossen, sondern in vornehmer Zurückgezogenheit.Und doch standen die Athenerinnen in zweierlei Weise hinter ihren Geschlechtsgenossinnen im übrigen Griechenland zurück. Das eine ist ihre vermögensrechtliche Stellung. Während wir sonst aus Griechenland bei viel schlechterer Quellenlage Nachrichten davon haben, dass Frauen über ihren täglichen Bedarf hinaus größere Vermögen hatten und wirtschaftlich tätig waren, fehlen solche Hinweise für Athen fast ganz, obwohl wir gerade über Athen weitaus mehr Quellen haben. Man muss daraus also schließen, dass es den Athenerinnen zwar nicht rechtlich untersagt war, größere Vermögen zu haben, dass es aber faktisch darauf hinauslief. Die Gründe dafür kennen wir nicht.Etwas besser erklären kann man den zweiten Tatbestand. Er besteht aus dem ganz erstaunlichen Faktum, dass wir aus dem demokratischen Athen in politisch-historischen Zusammenhängen nur von insgesamt drei Frauen hören: von Elpinike, der Schwester Kimons, von Hipparete, der Frau des Alkibiades, und von einer offenbar vornehmen Agariste. Das erstaunt umso mehr, als wir aus dem wahrlich nicht demokratischen Sparta zahlreiche Berichte davon haben, dass Frauen sich zu öffentlichen Angelegenheiten geäußert haben und dass man auf sie hörte; es hieß ja sogar, dass sie ihre Männer beherrschten. Natürlich hört man von anderen Athenerinnen, etwa von der Frau des Sokrates, Xanthippe, die einen unverdient schlechten Leumund hat, oder von den zahlreichen Beteiligten an Zivilprozessen, über die wir aus den Gerichtsreden erfahren. Aber gerade dort, wo wir es in einer Demokratie am ehesten erwarten würden, über die wir zudem zahlreiche Quellen haben, nämlich im politischen Leben, erscheinen die Frauen überhaupt nicht. Wie ist das zu erklären?Am besten so, dass man versucht, es gerade mit der Demokratie zusammenzubringen, und dafür ist es hilfreich, sich die soziale Herkunft der drei Damen anzusehen. Alle drei sind sie adlig, und es erstaunt daher nicht zu hören, dass man sich von ihnen Geschichten erzählte. Das war in Sparta so, das kennt man aus der archaischen Zeit und aus den Werken Homers. Von den anderen Frauen, denen der nichtadligen Leute, war auch früher nie die Rede gewesen. Warum sollte das jetzt anders sein? Die Politik war immer noch Männersache, mehr denn je, möchte man sagen, denn mit ihrer Erweiterung und Erstreckung auf das ganze Volk sowie mit ihrem unglaublich großen Ausmaß an politischer Partizipation der Männer hatten diese sich vom bisherigen Zustand wegbewegt, und dass die Frauen hätten mitkommen sollen, dafür gab es keine Veranlassung, denn sie waren ja nie Mitglieder der Volksversammlung noch, erst recht nicht, des Heeres gewesen. Die große Intensität des politischen Lebens in Athen lässt die Kluft zwischen Männern und Frauen besonders deutlich werden, aber am Frauenleben hatte sich nichts geändert, nur die Männer hatten die Politik intensiviert.Das ist in Athen nicht unbemerkt geblieben. Eine Emanzipationsbewegung hat es zwar nicht gegeben, in dem Sinne, dass unter Führung von Frauen die Frauen kollektiv eine bessere Rechtsposition oder politische Rechte angestrebt hätten. Aber es ist über die Lage der Frauen diskutiert worden. Das zeigt zum einen die Existenz dreier Komödien des Aristophanes, die sich mit Frauenthemen beschäftigen. Die »Thesmophoriazusen« handeln von dem Frauenfest der Thesmophorien, in das sich ein Mann in Frauenkleidern einschleicht; in der »Lysistrata« unternehmen die griechischen Frauen kollektiv einen Ehestreik, um den Krieg zu beenden (und dass der Streik wirkt, zeigt, dass die athenischen Männer für ihre geschlechtlichen Bedürfnisse durchaus auf ihre Ehefrauen angewiesen waren); und in den »Ekklesiazusen« herrscht die verkehrte Welt, darin bilden nämlich die Frauen die Volksversammlung, nun unter Ausschluss der Männer. All das sollte komisch wirken, ist es in manchem Detail heute noch, aber dass überhaupt solche Themen auf die Bühne kamen, zeigt, dass darüber in der Gesellschaft diskutiert wurde. Das zeigt sich auch in der »Medea«, dem Drama des Euripides. Wenn Medea klagt, die Männer sagten, die Frauen hätten zu Hause nicht die Gefahren des Krieges zu tragen, sie aber wolle lieber in die Schlacht ziehen als die Mühen des Kindbetts auf sich nehmen, dann zeigt das, dass es Diskussionen mit solchen Argumenten gab. Und wenn man diese Klage für untypisch halten möchte, weil Medea immerhin eine Georgierin aus Kolchis ist, dann spricht dagegen, dass der Chor dieses Stückes ebenfalls die Lage der Frauen beklagt, und dieser Chor besteht aus Korintherinnen.Städte und Staaten außerhalb Athens und SpartasSparta und Athen waren nun gewiss nicht identisch mit Griechenland, ja, es ist vielleicht eher umgekehrt: Beide waren sie große Ausnahmen, sowohl wegen der Größe ihres Staatsgebietes als auch wegen der Besonderheiten ihrer Verfassung. Auf der anderen Seite stimmt natürlich die Grundstruktur ihrer Verfassung mit der der meisten anderen griechischen Staaten überein, und beide sind — ob Ausnahme oder nicht — doch die bestimmenden Mächte in Griechenland gewesen. Wie wichtig die Orakel- und Festspielstätten Griechenlands waren, haben wir in einem früheren Kapitel schon gesehen, und es entstünde schon ein sehr falscher Eindruck, wenn man glaubte, Städte wie Theben, Korinth oder gar die sizilischen Städte als minder bedeutend hinstellen zu können, und es sind ausschließlich Raumgründe, die uns veranlassen, die außerathenischen und außerspartanischen Staaten nur in einem Separatkapitel summarisch vorzustellen.Von Korinth, der alten mächtigen Stadt, hören wir nun in der Tat wenig, und wenn Perikles sagte, dass diejenige Frau die beste sei, die am wenigsten von sich reden mache, dann ist das gewiss ein kulturell bedingtes männliches Vorurteil; auf das internationale Staatsleben angewandt könnte es aber stimmen. In vielen Sagenkreisen spielte Korinth eine wichtige Rolle, in den Kypseliden hatte es das berühmteste Tyrannengeschlecht aufzuweisen, seine orientalisierende Keramik war die führende der archaischen Zeit; aber danach ist von Korinth fast nur in der Rolle die Rede, die es als Bundesgenosse Spartas in den innergriechischen Auseinandersetzungen und dann im Hellenismus als bloßes Objekt der Politik spielte. Das bedeutet, dass es, von einer Oligarchie stabil regiert, wenig innere Probleme und einen geringen außenpolitischen Ehrgeiz hatte, und als umso ungerechter kann man es betrachten, dass ausgerechnet Korinth 146 v. Chr. von den Römern vollständig vernichtet wurde.Theben ist in der gesamtgriechischen Geschichte gegenwärtiger als Korinth. Schauplatz hochberühmter Sagen (»Sieben gegen Theben«, »Ödipus«, »Antigone«, »Amphitryon«), spielte es in den Perserkriegen die Sonderrolle des Perserfreundes, hatte wesentlichen Anteil am Peloponnesischen Krieg und vermochte es im 4. Jahrhundert v. Chr. sogar, unter seinen Politikern und Feldherren Pelopidas und Epameinondas eine Zeit lang die führende griechische Macht zu sein. In dieser Zeit half es den Messeniern, sich von der spartanischen Herrschaft zu befreien, und Pelopidas und Epameinondas waren so beeindruckende Persönlichkeiten, dass sie in das Biographienwerk des Plutarch aufgenommen wurden. Von besonderem verfassungsgeschichtlichem Interesse ist Thebens Stellung als wichtigste Stadt Böotiens. Diese Landschaft lieferte im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Modelle, wie die einzelnen Städte einer Region rechtlich zusammengefasst werden konnten.Auch die Insel Ägina, vor den Toren des Piräus gelegen, steht allzu sehr im Schatten der Großmacht Athen. Der Aphaiatempel führt auch dem sonst Unkundigen vor Augen, wie prachtvoll die Stadt gewesen sein muss, und in der archaischen Zeit war sie eine der führenden Mächte Griechenlands. Später trat Ägina nicht nur an Bedeutung hinter Athen zurück, sondern wurde von Athen auch militärisch überwältigt. Thessalien, die Landschaft zwischen Böotien und Makedonien, war in der gesamten historischen Zeit nie geeint, hatte kaum Städte und kannte in der Herrschaft großer Grund besitzender Adelsfamilien noch fast homerische Verhältnisse; außenpolitisch stand es oft auf der Seite Athens und kam ihm mit seiner vorzüglichen Kavallerie zu Hilfe. Mit den mittelgriechischen Stammesstaaten Akarnanien und Ätolien steckte Griechenland teilweise sogar noch in einer vorhomerischen Entwicklungsepoche, und wenn man sich vergegenwärtigt, dass Aristoteles immerhin 158 fast nur griechische unterschiedliche Verfassungsgeschichten zusammengestellt hat, dann muss das Bild des »Dritten Griechenland« wirklich sehr bunt gewesen sein. Diese Bezeichnung ist in Analogie zum »Dritten Deutschland« zwischen Preußen und Österreich von Hans-Joachim Gehrke glücklich gewählt worden, und noch bunter würde das Bild werden, wenn man auch das ganze griechische Gebiet außerhalb des europäischen Mutterlandes mit einbeziehen würde. Das aber würde eine eigene Darstellung erfordern; ersatzweise soll hier nur ein Blick auf Sizilien und Unteritalien geworfen werden.Syrakus, die mächtigste Stadt, die wie Athen die anderen Städte in der Überlieferung unverhältnismäßig stark dominiert, scheint nach dem Ende der Tyrannen sehr schnell ebenso demokratisch geworden zu sein wie Athen; es hatte im Petalismos sogar das Pendant zum athenischen Ostrakismos, nur dass statt der Scherben Ölbaumblätter genommen wurden. Den Kampf gegen Athen im Peloponnesischen Krieg, auf den wir noch zu sprechen kommen, führte das demokratische Syrakus — wodurch eine moderne politologische These infrage gestellt ist, dass Demokratien keinen Krieg miteinander führen —, aber am Ende des 5. Jahrhunderts ergriff wieder ein Tyrann die Macht.Im Mutterland war die Tyrannis ein Phänomen der Umwälzungen der archaischen Zeit gewesen, und erst im Hellenismus, in dem sozusagen alles möglich war, kamen wieder einzelne Tyrannenherrschaften auf. Syrakus jedoch brachte im Jahre 405 v. Chr. sogar das Urbild aller Tyrannen an die Macht, Dionysios, Dionys genannt. Die Ursache waren wieder die Kriege mit den Karthagern, die abermals als Sprungbrett für eine charismatische und machtbewusste Persönlichkeit dienen konnten, und das war Dionys. Trotz zeitweiliger großer Erfolge wurde Karthago doch nicht endgültig von der Insel vertrieben, Dionys aber lebte in zahlreichen Geschichten weiter, die ihn als einen gebildeten und rücksichtslosen, generösen und grausamen Herrscher zeichneten. Die Geschichte vom Schwert des Damokles ist sprichwörtlich geworden, und die Ballade »Die Bürgschaft« von Schiller war bis vor kurzem Gemeingut der Leser im deutschen Sprachraum. 367 v. Chr. starb Dionys der Tyrann eines natürlichen Todes.Sein gleichnamiger Sohn konnte die Herrschaft nicht bewahren, und nach einem Zwischenspiel, in dem sein Verwandter Dion vergeblich versuchte, eine Art Idealstaat in Syrakus zu errichten und dann doch selber als Tyrann ermordet wurde, emigrierte Dionysios II. 344 nach Korinth, der Mutterstadt von Syrakus, und starb dort als Privatmann. Bei der Abfahrt hatte er die Stadt dem Korinther Timoleon übergeben, der als erprobter Tyrannenfeind — er war an der Ermordung seines eigenen Bruders, des Tyrannen von Korinth, beteiligt — die Verhältnisse in Syrakus endlich stabil ordnen sollte. Obwohl auch Timoleon zu Mitteln griff, die als tyrannisch gelten konnten, gelang ihm doch nicht nur die Abwehr der Karthager, sondern auch die Einführung einer neuen Verfassung, sodass er nach seinem Tode 336 v. Chr. in Syrakus hoch geehrt wurde. Seine Entsendung aus Korinth nach Syrakus ist übrigens ein Zeichen dafür, welche informellen Bindungen zwischen Kolonie und Mutterstadt selbst in dieser Zeit noch bestanden.Dionysios II. hatte zeitweise, als Dion sich der Stadt Syrakus bemächtigt hatte, über das unteritalische Lokroi Epizephyrioi geherrscht. Dieses Lokroi ist der Ort eines aufschlussreichen Fundes, der am Ende der Fünfzigerjahre des 20. Jahrhunderts gemacht wurde und der uns über die innere Struktur einer griechischen Stadt unschätzbare und authentische Informationen gibt. Es sind knapp vierzig Bronzetäfelchen aus dem Tempel des Olympischen Zeus, die mit finanztechnischen Inschriften versehen sind. Die griechischen Tempel waren ja wohlhabende Institutionen, auf deren vor allem durch Weihgeschenke beruhende Schätze die Städte zurückgreifen konnten, indem sie Darlehen aufnahmen. Solche Transaktionen sind auf diesen Täfelchen festgehalten, und durch sie erfahren wir aus erster Hand nicht nur interessante wirtschaftsgeschichtliche Details, sondern wir lernen die gesamte innere Organisation Lokrois kennen, weil an diesen Geschäften alle politischen Instanzen der Stadt beteiligt waren. Im Prinzip gehört natürlich alles zum Grundmuster einer polis, aber die konkrete Ausgestaltung und die Bezeichnung der Ämter sowie die Einteilung der Bürgerschaft war von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und der innere Aufbau Lokrois ist teilweise so differenziert und abweichend vom Üblichen, dass die Forschungsarbeiten noch lange nicht abgeschlossen sind.Zum Schluss noch ein paar Worte zum internationalen Zusammenleben der Städte. Als Problem stellte es sich zunächst nicht. Jede Stadt war sich selbst genug, musste allenfalls Angriffe der Nachbarn abwehren oder begab sich selbst auf den Aggressionspfad. Später war es bei Sparta die Helotenfurcht, sonst waren es größere Angriffe von außen, die zu überregionalen Bündnissen oder zu sonstigen Machtkonzentrationen führten. Auf Sizilien führten die Kriege mit den Karthagern zur Tyrannis, und insbesondere die syrakusanischen Tyrannen schufen mit großräumigen Bevölkerungsverschiebungen über die Stadtgrenzen hinausreichende Machtgebilde; in nichtgewaltsamer Form geschah das später in hellenistischer Zeit durch Zusammensiedlung, synoikismos. Der Peloponnesische Bund entstand als Zusammenfassung all derer, die sich von der Militärmacht Sparta schützen lassen wollten, wogegen sie Sparta gegen die Heloten beistanden oder wenigstens den Heloten nicht halfen. Ein Militärbündnis hieß Symmachie, Zusammenkämpfen, der Befehlshaber im Krieg hieß Hegemon, der Anführer, und ein derartiges Bündnis wird demzufolge heute Hegemoniale Symmachie genannt. Eine solche waren dann auch der in den Perserkriegen entstandene Hellenenbund und der sich daraus entwickelnde Attische Seebund; im ersten Fall war Sparta, im zweiten war Athen der Hegemon. Diese Herrschaft bewirkte dann, dass sich die Griechen erstmals des Problems der außenpolitischen Freiheit bewusst wurden und es begrifflich erfassten. Erst die Unterdrückung rief das Bedürfnis nach freier Eigenentscheidung hervor, also die Möglichkeit, sich selber die Gesetze zu geben, nach denen man leben wollte. Das Wort dafür war Autonomie. Autonomie vertrug sich mit der Eingliederung in einen anderen Machtbereich, wenn nur die innere Freiheit nicht angetastet war. Die völlige eigene Verfügung auch über das äußere Schicksal wurde mit dem traditionellen Wort für Freiheit belegt, eleutheria. Die Dialektik fügte es dann, dass eleutheria in ihrer höchsten Form darin gesehen wurde, so frei zu sein, dass man andere unterdrücken konnte. Insofern hatte im 5. Jahrhundert v. Chr. Athen die größte Freiheit — und war doch ihr Gefangener. Perikles selbst verglich Athens Herrschaft mit einer Tyrannis, und so wie ein Tyrann, der absolute Herrscher über seine Untertanen, ständig in der Furcht leben musste, gestürzt und ermordet zu werden — das ist der Sinn der Geschichte vom Schwert des Damokles —, so war Athen in seiner höchsten Freiheit gezwungen, die Herrschaft mit allen Mitteln zu verteidigen und wurde gerade dadurch selbst in Fesseln geschlagen.Prof. Dr. jur. Wolfgang SchullerWeiterführende Erläuterungen finden Sie auch unter:griechischer Machtkampf: Perser - Athener - SpartanerGrundlegende Informationen finden Sie unter:griechische Spiele und OrakelstättenDas alte Griechenland. Geschichte und Kultur der Hellenen, bearbeitet von Adolf H. Borbein. Mit Beiträgen von Christof Boehringer u. a. München 1995.Bengtson, Hermann: Griechische Geschichte. Von den Anfängen bis in die römische Kaiserzeit. München 81994.Clauss, Manfred: Sparta. Eine Einführung in seine Geschichte und Zivilisation. München 1983.dtv-Geschichte der Antike, herausgegeben von Oswyn Murray. 7 Bände. Aus dem Englischen. München 1-51988-96.Gschnitzer, Fritz: Griechische Sozialgeschichte. Von der mykenischen bis zum Ausgang der klassischen Zeit. Wiesbaden 1981.Meier, Christian: Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte. Taschenbuchausgabe München 1995.Schuller, Wolfgang: Griechische Geschichte. München 41995.A selection of Greek historical inscriptions. To the end of the 5. century BC, herausgegeben von Russell Meiggs und David Lewis. Neuausgabe Oxford 1988. Nachdruck Oxford 1992.Sparta, herausgegeben von Karl Christ. Darmstadt 1986.Sprüche der Spartaner, ausgewählt, übertragen und eingeleitet von Manfred Clauss. Frankfurt am Main 1985.Weiler, Ingomar: Griechische Geschichte. Einführung, Quellenkunde, Bibliographie. Darmstadt 21988.
Universal-Lexikon. 2012.